1. Anbieter und Geltungsbereich
Johann Obermaier, Einzelunternehmer
Land und Forstwirtschaft Obermaier
Nettelkofen 24, 85567 Grafing bei München
Telefon: 08092 / 6570
E-Mail: obermaier.nettelkofen@t-online.de
Diese Bedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung beziehungsweise Selbstabholung von Brennholz an Privat- und Geschäftskunden, soweit sie Bestandteil des jeweiligen Vertrags geworden sind. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
2. Anfrage, Angebot und Bestellung
Die Darstellung unseres Sortiments auf der Website dient der Information. Über das Kontaktformular können Sie eine unverbindliche Anfrage stellen. Eine verbindliche Bestellung wird telefonisch oder per E-Mail durch die Einigung über das konkrete Angebot vereinbart.
Holzart, Trocknungszustand, Scheitlänge, Menge, Mengeneinheit, Preis sowie Abholung oder Lieferung werden individuell festgelegt. Auch individuelle Scheitlängen sind nach Absprache möglich. Maßgeblich ist das vereinbarte Angebot. Eine feste Mindestbestellmenge besteht nicht; jede Menge ist nach Absprache möglich.
3. Mengen und Beschaffenheit
Wir bieten Brennholz in Schüttraummetern oder Raummetern beziehungsweise Ster an. Die für die Bestellung geltende Einheit wird im Angebot ausdrücklich angegeben.
Ein Schüttraummeter entspricht einem Kubikmeter lose geschüttetem Holz einschließlich der Zwischenräume. Ein Raummeter beziehungsweise Ster entspricht einem Kubikmeter aufgesetztem Holz einschließlich der Zwischenräume. Die Einheiten sind nicht gleichzusetzen. Durch loses Verladen oder Abkippen ändert sich die im Angebot vereinbarte Abrechnungseinheit nicht.
Brennholz ist ein Naturprodukt. Farbe, Maserung, Rindenanteil und Form der einzelnen Scheite können unterschiedlich ausfallen. Vereinbarte Eigenschaften und die gesetzlichen Rechte bei Mängeln bleiben hiervon unberührt. Insbesondere ist der im Angebot vereinbarte Trocknungszustand maßgeblich; frisches Holz muss vor der Verwendung ausreichend getrocknet werden.
Wir liefern grundsätzlich loses Brennholz. Sackware und Holzbriketts gehören nicht zu diesem Angebot.
4. Preise und Lieferkosten
Holzpreise und Lieferkosten werden individuell angeboten und vor Vertragsschluss vereinbart. Angebote an Verbraucher weisen die zu zahlenden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer aus. Etwaige Lieferkosten werden gesondert ausgewiesen und in den zu zahlenden Gesamtbetrag einbezogen.
Entfernung, Bestellmenge und die örtlichen Liefermöglichkeiten werden bei der Angebotserstellung berücksichtigt. Zusätzliche Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden.
5. Liefergebiet und Termine
Lieferungen sind nach Absprache insbesondere im Umkreis von etwa 30 Kilometern um Grafing und Ebersberg möglich. Ob eine konkrete Adresse beliefert werden kann, klären wir bei der Angebotserstellung. Die Nennung eines Ortes auf unserer Website ersetzt keine individuelle Liefervereinbarung.
Liefer- und Abholtermine werden persönlich vereinbart. Eine allgemeine feste Lieferfrist besteht nicht. Individuell zugesagte Termine bleiben verbindlich. Sollte sich eine Verzögerung abzeichnen, informieren wir Sie und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Gesetzliche Rechte bei Verzögerungen bleiben bestehen.
6. Anlieferung und Abladen
Die Anlieferung erfolgt mit PKW und Anhänger. Das Brennholz wird lose abgekippt. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich bis zur Bordsteinkante an einer vorab abgestimmten, rechtlich zulässigen und sicher erreichbaren Abladefläche. Ein Transport auf dem Grundstück, Eintragen oder Aufstapeln ist nicht Bestandteil der üblichen Lieferung.
Die Zufahrt und die Abladefläche müssen bei Ankunft frei und für PKW und Anhänger ausreichend zugänglich sein. Bitte weisen Sie uns bereits bei der Anfrage auf enge Zufahrten, Höhen- oder Gewichtsbeschränkungen, Gefälle und andere Hindernisse hin. Die Abladefläche muss für das sichere Abkippen geeignet und von Personen, Fahrzeugen sowie sonstigen Hindernissen frei sein. Gehwege, Straßen oder fremde Flächen dürfen nicht ohne erforderliche Berechtigung oder Genehmigung in Anspruch genommen werden.
Bei der Lieferung müssen Sie selbst oder eine von Ihnen beauftragte volljährige Person zur Einweisung, Entgegennahme und Barzahlung anwesend sein. Die beauftragte Person muss die vereinbarte Abladefläche kennen und den vereinbarten Gesamtbetrag bezahlen können.
Ist eine sichere oder zulässige Anlieferung am vereinbarten Ort nicht möglich, wird nicht ohne Abstimmung an anderer Stelle abgekippt. Wir klären mit Ihnen eine geeignete Alternative oder einen neuen Termin. Ein pauschales Entgelt für eine erfolglose Anfahrt wird durch diese Bedingungen nicht vereinbart; etwaige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Selbstabholung
Die Selbstabholung erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung in Nettelkofen 24, 85567 Grafing bei München. Das Holz wird grundsätzlich lose verladen. Das Verladen übernimmt Obermaier.
Bitte bringen Sie ein geeignetes Fahrzeug beziehungsweise einen geeigneten Anhänger mit ausreichender zulässiger Nutzlast sowie erforderliche Hilfsmittel zur Ladungssicherung mit. Eine Überschreitung zulässiger Gewichte ist nicht gestattet. Die gesetzlichen Pflichten der an Verladung und Transport Beteiligten zur sicheren Beladung und Ladungssicherung bleiben unberührt.
8. Zahlung
Die Zahlung erfolgt ausschließlich bar bei der Lieferung beziehungsweise bei der Selbstabholung. Zu zahlen ist der im Angebot vereinbarte Gesamtbetrag einschließlich vereinbarter Lieferkosten. Bitte halten Sie den Betrag bei der Übergabe bereit.
9. Mängel und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Haftungsregelungen. Bitte teilen Sie uns erkennbare Unstimmigkeiten möglichst bei der Übergabe mit, damit wir diese unmittelbar klären können. Für Verbraucher ist dies keine Voraussetzung für die Wahrung ihrer gesetzlichen Rechte. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bei beiderseitigen Handelsgeschäften bleiben unberührt.
10. Widerruf bei Verbraucherbestellungen
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Eine telefonische oder per E-Mail vereinbarte Bestellung kann ein solcher Vertrag sein. Die Einzelheiten werden in einer gesonderten Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular mitgeteilt. Dieser Abschnitt ersetzt diese Belehrung nicht.
Loses Brennholz kann nicht auf dem normalen Postweg zurückgesandt werden. Soweit Sie im Widerrufsfall die unmittelbaren Rücktransportkosten tragen sollen, teilen wir Ihnen vor Vertragsschluss im individuellen Angebot und in der zugehörigen Widerrufsbelehrung den konkreten Betrag oder, wenn die Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, eine nachvollziehbare Schätzung des Höchstbetrags mit. Maßgeblich sind insbesondere Menge, Entfernung und Verladeaufwand. Eine pauschale Rücktransportgebühr wird durch diese Bedingungen nicht festgelegt. Ihre Kostentragung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der ordnungsgemäßen vorherigen Information.
Eine Rückholung durch uns kann abgestimmt werden. Die vorherige Kontaktaufnahme zur Organisation schränkt ein bestehendes Widerrufsrecht nicht ein. Individuell vereinbarte Scheitlängen führen nicht automatisch zum Ausschluss des Widerrufsrechts; ein Ausschluss kommt nur in Betracht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind.
Für Kunden, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
